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Was wird zur Anmeldung benötigt?

  • Personalausweis / Reisepass

und falls schon vorhanden:

  • Sehtestbescheinigung
  • 1 Passbild
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Diese Unterlagen werden benötigt, um den Führerscheinantrag zu erstellen, den wir an das Straßenverkehrsamt weiterleiten. 
Das Genehmigungsverfahren durch das Straßenverkehrsamt und die Bearbeitungszeit durch den TÜV nimmt etwa 4-6 Wochen in Anspruch. 
Danach kann sofort die Prüfung erfolgen.

Berufskraftfahrer

Wir sind zertifizierte Bildungsträger, somit berechtigt Bildungsgutscheine von der Bundesagentur für Arbeit und von Jobcentern entgegen zu nehmen.

Mindestalter für die beschleunigte Grundqualifikation: 21 Jahre

Um gewerblich Güter transportieren zu dürfen, benötigen Sie heutzutage mehr als nur den Führerschein für LKW.
Sie müssen sich für diesen Beruf seit 2009 zusätzlich qualifizieren.

Wie bieten Ihnen dazu die Möglichkeit der beschleunigten Grundqualifikation an.
Die Ausbildung umfasst insgesamt 140 Stunden, in denen 10 praktische Stunden (Fahren) enthalten sind.
Als Abschluss legen Sie eine schriftliche Prüfung von 90 Minuten Dauer vor der IHK ab.

Preise: Lehrgangsgebühr und Gebühr IHK-Prüfung: Auf Anfrage

Lehrgangsdauer: 140 Stunden (davon 130 Stunden Theorie, 10 Stunden Fahren)

Sprechen Sie uns an, wir planen Ihre Ausbildung gemeinsam mit Ihnen!

Mit den theoretischen Unterrichten kann jederzeit, auch schon direkt am Tag der Anmeldung begonnen werden, da die Unterrichte in sich abgeschlossen sind.
Auf diese Weise können bis zu 5 Unterrichtsthemen in einer Woche behandelt werden.

Auch mit den Fahrstunden kann jederzeit begonnen werden. Wir empfehlen jedoch, zuerst einige Theoriestunden zu besuchen, um mit den wichtigsten Regeln
und Verkehrszeichen vertraut zu sein.
Man sollte etwa 2 Monate vor dem 18. Geburtstag mit den Fahrstunden beginnen, um ausreichend Zeit zur Verfügung zu haben.

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Wie viele Unterrichtsstunden / Wie viele Fahrstunden werden benötigt?

Die theoretische Ausbildung gliedert sich in zwei Teile:
1. Die Grundausbildung, die für alle Klassen gleich ist und 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten umfasst
2. Die klassenspezifische Zusatzausbildung, die für die Klasse B und AM zwei Doppelstunden und für die Klassen A und A1 4 Doppelstunden umfasst.

Die praktische Ausbildung:
Der Umfang richtet sich nach einem Lehrplan, der durch die Fahrschüler-Ausbildungsordnung festgelegt ist. Es wird dabei zwischen Übungsstunden in der Stadt und Sonderfahrten unterschieden.
Die Anzahl der Übungsstunden in der Stadt ist nicht vorgeschrieben. Nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (§6) hat der Fahrschüler so viele Übungsstunden zu durchlaufen, wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt. Die Anzahl der Sonderfahrten hingegen ist vorgeschrieben.
Es müssen in den Klassen A und B zur Zeit 12 Fahrstunden durchgeführt werden (5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten).

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Theorieunterricht:

In Moers:

 Montag
18.30 – 20.00 Uhr
Donnerstag
18.30 – 20.00 Uhr
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